Neuregelung der Sozialzuschüsse – neue Gebührenordnung

GEBÜHRENORDNUNG

 

Gültig ab 01.08.2017

Unterrichtsgebühren

 

Schüler, Studenten und Rentner

 

Erwachsene
Unterrichtsart Monatsbetrag Monatsbeitrag
Musikwiese / 30 Min. 24,00 € entfällt
Musikalische Früherziehung / 45 Min. 24,00 € entfällt
Musikwerkstatt 30 Min. 24,00 € entfällt
 
Instrumentalunterricht
Einzelunterricht / 30 Min 60,00 € 66,00 €
Einzelunterricht / 45 min. 90,00 € 99,00 €
2er-Gruppe / 45 min. 50,00 € 55,00 €
3er-/4er-Gruppe / 45 min. 45,00 € 49,50 €
Gruppe ab 5 Teiln. 36,00 € 36,00 €
Ensembles Kostenlos für Vereinsmitglieder
BigBand-Projekt

ohne Unterrichtsbelegung

mit Unterrichtsbelegung(kostenlos)

20,00€ 20,00€
Instrumentenmiete 15,00 € 15,00 €

 

Sozialzuschuss:  Wir gewähren durch
Vorstandsentscheid bis zu 100 % Zuschuss

 

Ermäßigungen

 

 

 

Familien-Ermäßigung:
2. Familien-Mitglied

3. Familien-Mitglied

4. Familien-Mitglied und alle weiteren

20 %

30 %

40 %

Belegung mehrerer Fächer durch einen Schüler:
2. Fach und alle weiteren 20 %
Begabten-Zuschuss: s. Rückseite Absatz 3

 

Mitgliedsbeitrag im Verein Mendelssohn-Musikschule Einbeck e. V. 12,00 € / Jahr

 

SVA Studienvorbereitende Ausbildung
SVA Kurse sind nach bestandener Aufnahmeprüfung für MMS Schüler kostenlos
Schüler der Mendelssohn Musikschule können ohne Aufnahmeprüfung teilnehmen und zahlen     30,00 € / Monat
Externe Schüler ohne Aufnahmeprüfung zahlen     50,00 € / Monat
Externe Schüler nach bestandener Aufnahmeprüfung zahlen       9,00 € / Monat
Die Sozialförderung ist auch für SVA Kurse voll anwendbar

 

  1. Die Gebührensätze der Mendelssohn-Musikschule Einbeck e.V. sind Jahresgebühren, die in zwölf monatlichen Teilzahlungen eingezogen werden.
  2. Ausgenommen von der Gebührenordnung sind besondere Workshops und Semesterangebote.
  3. Die Mendelssohn-Musikschule Einbeck e.V. arbeitet in Kooperation mit Kindergärten, Schulen und anderen Institutionen des Landkreises Northeim zusammen. Die Gebühren und besondere Fördermöglichkeiten für die Kooperationen werden jeweils zwischen den Kooperationspartnern abgestimmt und vereinbart.
  4. Die Mendelssohn-Musikschule Einbeck e.V. gewährt eine Begabtenförderung. Das betrifft Schülerinnen und Schüler, die sich in ihren Leistungen besonders hervorheben und in besonderer Form für repräsentative Auftritte, für Wettbewerbe (Jugend Musiziert) oder in einem anderen Zusammenhang intensiv vorbereitet werden müssen. Diese Schüler können von ihren Fachlehrerinnen und Fachlehrern bei der Schulleitung zur Förderung vorgeschlagen werden. Auf schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten überprüft ein Gremium der Mendelssohn-Musikschule Einbeck e.V. die Leistungen der Antragstellenden Schülerinnen und Schüler und erteilt eine Empfehlung. Die Schulleitung genehmigt die Förderung oder lehnt diese ab. Eine Genehmigung gilt immer für ein Semester und kann auf Antrag verlängert werden. Die Genehmigung kann jederzeit durch die Schulleitung widerrufen werden. Die Begabtenförderung wird als zusätzlicher Unterricht, der nicht vom Schüler bezahlt werden muss, und wie folgt in Stufen gewährt:

Stufe 1                    15 Minuten
Stufe 2                    30 Minuten
Stufe 3                    45 Minuten

Für die Begabtenförderung wird ein gesonderter Vertrag abgeschlossen.

  1. Verändert sich während des Schuljahres die Gruppengröße, so wird das Entgelt im laufenden Jahr gemäß der Gebührenordnung aktualisiert.
  2. Fällt der Unterricht aufgrund der Erkrankung einer Lehrerin / eines Lehrers aus, so besteht von Seiten der Musikschule keine Verpflichtung, diesen Unterricht nachzuholen. Bei Unterrichtsausfall von mehr als dreimal in Folge haben die Zahlungspflichtigen Anspruch auf Erlass des anteiligen Schulgeldes.
  3. Kann ein Schüler für mehr als vier Wochen nicht am Unterricht teilnehmen, so kann auf Antrag eine Gebühren-Reduzierung erfolgen. Die besonderen Gründe für das Fernbleiben sind der Musikschule rechtzeitig mitzuteilen.
  4. Hinsichtlich des abgeschlossenen Unterrichtsvertrages gelten die ersten zwei Monate als Probezeit. Innerhalb der Probezeit kann der Unterrichtsvertrag mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. In dem Zeitraum nach zwei Monaten beträgt die Kündigungsfrist sechs Wochen jeweils zum 31.03. und 30.09. eines Jahres. Die Kündigung hat in schriftlicher Form zu ergehen.
  5. Neben dem weiterführenden Instrumentalunterricht bietet die Musikschule ihren Schülern Ensemblemitwirkung an. Die Mitwirkung im Ensemble ist ausdrücklich erwünscht. Die Teilnehmer zählen zu den Leistungs-Trägern der Mendelssohn-Musikschule und werden berufen.
  6. Für den Verleih schuleigener Instrumente wird ein Leihentgelt erhoben. Die Ausleihzeit beträgt zunächst ein Semester und kann bei zur Verfügung stehenden Kapazitäten verlängert werden. Ein Anspruch auf Leihinstrumente besteht nicht. Das Entgelt wird durch die Gebührenordnung geregelt. Bei Diebstahl hat der Entleiher für den angegebenen Wert zu haften, bei anfallenden Reparaturen die Kosten zu übernehmen. Der Entleiher sorgt sich um die regelmäßige Pflege der Instrumente. Hierzu gehört auch das Auswechseln der Saiten bei Saiteninstrumenten. Der Entleiher muss eine Instrumentenversicherung für den Zeitraum der Ausleihe abschließen.
  7. Bei Überschreiten der Altersgrenze von 18 Jahren müssen Schüler, Studenten und Rentner einen gültigen Ausweis vorlegen.
  8. Ein Antrag auf Sozialzuschuss wird formlos im Sekretariat beantragt und durch den Vorstand beschieden.

 

Der Vorstand

01.08.2017